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Lockerung des Siedlungsabfallmonopols – wie weiter?

17. April 2026 – Das Siedlungsabfallmonopol der Städte und Gemeinden ist Grundlage für ein flächendeckendes und verlässliches Abfallmanagement, das sowohl problematische Stoffe entsorgt und Wertstoffe einer Verwertung zuführt; wobei eine Steigerung der Verwertungsquoten möglich und wünschbar ist. Das soll mit der Lockerung des Monopols erreicht werden. Dabei gibt es jedoch Risiken, die zu beachten sind.

Fredy Dinkel, Physiker, Ökobilanz-Experte bei Carbotech und Dozent mit langjähriger Erfahrung im Bereich Recycling.

 

Stellen Sie sich einen warmen Sommertag vor. Wie gewohnt stellen Sie Ihren Abfallsack an den Strassenrand. Doch die Kehrichtabfuhr bleibt aus. Tage später stehen die Säcke noch immer dort, teils aufgerissen, der Abfall liegt verstreut herum und ein Geruch von Verfall liegt in der Luft. Das wäre erst der Anfang, unkontrollierte Abfälle können zu Rattenplagen, Seuchen und verunreinigtem Trinkwasser führen. Das war einst der Grund, das Siedlungsabfallmonopol als hoheitliche Aufgabe den Städten und Gemeinden zu übertragen. Als Staatsebene können sie flächendeckend und verbindlich handeln. Sie kann die Erbringung der Dienstleistung an private Dienstleister auslagern, behält aber die Hoheit, damit das Abfallmanagement verlässlich funktioniert und nicht nur dort, wo es profitabel ist. So konnte eine verursachergerechte Abfallbewirtschaftung geschaffen werden, die denselben Entsorgungsstandard für alle Haushalte gewährleistet.

 

Dabei geht es nicht nur um eine Ent-Sorgung, frei nach dem Prinzip «aus dem Blick aus dem Sinn», mittels Verbrennung und Deponierung. Schon in den 1960er und 1970er Jahren sammelten gewisse Städte und Gemeinden Papier, Glas und Metalle separat und führten sie einer stofflichen Verwertung zu. Diese Sammlungen wurden in den letzten Jahrzehnten auf andere Fraktionen erweitert und flächendeckend ausgebaut. Heute werden rund 95% der Siedlungsabfälle durch die Gemeinden gesammelt und die Hälfte davon einem stofflichen Recycling zugeführt. Bei den restlichen knapp 5% handelt es sich um spezielle Fraktionen wie PET-Flaschen, Aludosen, Batterien oder Elektro-/Elektronikgeräte, die durch private Organisationen gesammelt werden. Bei einer aktuellen Recyclingquote von 52% gibt es bei der Verwertung von Abfällen noch Luft nach oben, was ökologisch sinnvoll ist, wie eine Vielzahl von Studien zeigen. Zum Beispiel entspricht der Nutzen des Recyclings von Siedlungsabfällen durch Swiss Recycle gemäss eigenen Zahlen* den Umweltauswirkungen der Stadt Lugano.

 

Die Lockerung des Siedlungsabfallmonopols soll dazu beitragen, die Recyclingquoten zu erhöhen, indem es innovativen Unternehmen die Möglichkeit bietet, separate Sammlungen durchzuführen und eine geeignete Verwertung zu realisieren. So können private Anbieter metallhaltige Wertabfallfraktionen sammeln, sowie neue Systeme, zum Beispiel für Textil- oder Matratzenrecycling, in einer Region getestet und optimiert werden, bevor man sie national realisiert. Private Organisationen wie PRS oder Igora machen dies mit PET Flaschen respektive Aluminiumdosen seit mehr als einem viertel Jahrhundert erfolgreich. Entscheidend war, dass die Produzenten einbezogen wurden und die Rücknahmepflicht an Hersteller auf Verordnungsstufe festgelegt wurde. Die erweiterte Produzentenverantwortung ist ein Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft und ergänzt das kommunale Entsorgungssystem. Private Organisationen wie SENS/Swico garantieren zudem die fachgerechte Entsorgung von Schadstoffen, die vor allem in älteren Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien enthalten sein können.

 

Bei einer Öffnung des Abfallmonopols sind jedoch mögliche Risiken zu beachten. Die obgenannten privatwirtschaftlichen Systeme arbeiten flächendeckend in der ganzen Schweiz dank vorgezogenen Recyclingbeiträgen. An Orten mit hohem Volumen könnten je nach Rohstoffpreis Sammlungen und Verwertungen auch ohne Beiträge gewinnbringend realisiert werden. Die Konsequenz davon könnte sein, dass die flächendeckende Sammlung in der Peripherie an den Kommunen hängen bleibt. Eine solche Rosinenpickerei auf Kosten der Allgemeinheit muss vermieden werden. Zudem sind die Preise für Altstoffe sehr volatil und ein Sammelsystem, das heute lukrativ ist, kann morgen defizitär sein. Wenn das Unternehmen dann die Tätigkeit aufgibt, muss wieder die öffentliche Hand einspringen. Die Konkurrenz zu bestehenden Systemen ist nur beschränkt sinnvoll und darf nur unter klaren Voraussetzungen erfolgen. Dazu gehört, dass die Finanzierung langfristig gesichert ist, dass dadurch nicht höhere Kosten für die Allgemeinheit entstehen, dass der ökologische Nutzen höher sein muss, als der des bestehenden Verwertungssystems und dass die Verwertungsquote damit erhöht wird. Letzten Endes bleibt das Ziel Ressourcenschonung und Reduktion der Umweltauswirkungen. Ob die Lockerung des Monopols viel zu Innovation und Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft beiträgt, werden wir sehen. Viel wichtiger wären klare Verwertungs- und Ressourcenziele, Anforderungen an hochwertiges Recycling und Wiederverwendung sowie die Einbindung der Produzenten, vor allem auch derjenigen aus dem Internethandel. Doch da sind wir noch weit entfernt. Zumindest die wichtigsten Fehler müssen wir jedoch vermeiden.

 

* Umfasst Recycling der Mitglieder von Swiss Recycle: Pet, Alumuiniumdosen, Glasflaschen, Elektroschrott u.w.

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